Elternschaft

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Die erste Ebene der Elternmitarbeit in der Schule ist die Klassen- elternschaft. Am ersten Elternabend im Schuljahr (innerhalb der ersten vier Wochen) werden für jeweils zwei Schuljahre Klassen- elternvertreter (Vorsitzender/e und Stellvertreter/in) gewählt. Sie sind eine Schnittstelle zwischen Lehrerschaft und Eltern. Wahlberechtigt sind alle Erziehungsberechtigten der Kinder in der Klasse, pro Kind aber nur ein Elternteil.

Die Aufgaben: Klassenelternvertreter laden die Eltern ihrer Klasse zu mindes- tens zwei Elternabenden pro Schuljahr ein und leiten die Ver- sammlung. Nur zu den Wahlen beim ersten Elternabend in der Klasse lädt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ein.

Themen eines Elternabends können sein:

• Bericht des Klassenlehrers über die Klasse

• Planung von Klassenfahrten und außerunterrichtlichen Unternehmungen

• Mithilfe bei Klassen- und Schulfesten

• Gestaltung des Unterrichts, Notengebung

• Bericht von der Schulelternratssitzung

Es bietet sich an -> mit dem Einverständnis aller -> eine Liste mit Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu verteilen. So können kurzfristig Informationen an Eltern weitergegeben wer- den. Allgemeine Probleme gehören auf einen Elternabend und müs- sen dort mit dem oder den betreffenden Lehrern besprochen werden. Bei persönlichen Einzelproblemen können Elternvertreter den Kontakt zu den Lehrern herstellen und die Eltern, wenn sie es wünschen, zu dem Gespräch begleiten. Über das Besprochene muss selbstverständlich Stillschweigen gewahrt werden. Bei gro- ßen Problemen sollten Beratungslehrer, Schulpsychologen oder Mediatoren eingeschaltet werden.

Weitere Informationen: www.schure.de