Gesamtkonferenz

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Die Gesamtkonferenz ist ein Gremium, das sich aus Schulleitung, Lehrkräften, Elternvertretern und Schülervertretern zusammen- setzt. Die Zusammensetzung sowie die Aufgaben der Gesamt- konferenz sind im Niedersächsischen Schulgesetz (§34 NSchG) festgelegt.

Die Gesamtkonferenz entscheidet hauptsächlich über pädago- gische Angelegenheiten wie z. B. Grundsätze pädagogischer Ar- beit, pädagogische Konzepte, Projekttage/-wochen, Leistungsbe- wertung und -beurteilung, Klassenarbeiten und Hausaufgaben, die Organisation von Konferenzen und Ausschüssen, das Schul- programm, die Schulordnung und anderes.

Ebenso informiert die Schulleitung die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule.

In der Regel tagt die Gesamtkonferenz 3 bis 4 mal jährlich.