Klassenkonferenz

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Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz zu bilden. Am ersten Elternabend im Schuljahr (innerhalb der ersten vier Wochen) werden für jeweils zwei Schuljahre jeweils drei Klassenkonfe- renzvertreter und -stellvertreter gewählt. Wahlberechtigt sind alle Erziehungsberechtigten der Kinder in der Klasse, pro Kind aber nur ein Elternteil.

Aufgaben: Im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz entscheidet die Klassenkonferenz über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schüler betreffen, z. B. über

• das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte

• die Koordinierung der Hausaufgaben

• die Beurteilung des Gesamtverhaltens der Schüler (allgemeine Urteile)

• wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

• Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen an andere Schulen, Zurücktreten und Überspringen

• Disziplinarmaßnahmen

Weitere Informationen: www.schure.de