Schulordnung

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Gemeinsame Schulordnung für das Schulzentrum Süd

Die Schulen, die im Schulzentrum Buxtehude Süd ihren gemeinsamen Standort haben, arbeiten mit einer gemeinsam beschlossenen Schulordnung, um dem Schulalltag einen für alle geltenden Rahmen zu verleihen.


Schulbeginn /Betreten der Klassen- und Fachräume

An den Schulen des SZ Süd beginnt die 1. Unterrichtsstunde um 8.00 Uhr am Gymnasium bzw. um 8.05 Uhr an der Realschule und der Hauptschule. Ab 7.30 Uhr können die Schülerinnen und Schüler die Gebäude betreten.

Die Fachräume und die Sporthalle dürfen nur in Begleitung der jeweiligen Fachlehrkräfte betreten werden. Vor allen Unterrichtsstunden in diesen Räumen müssen die Klassen deshalb an den dafür vorgesehenen Treffpunkten auf die Lehrerin oder den Lehrer warten. Ist eine Lehrerin oder ein Lehrer bis fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, informiert die Klassensprecherin oder der Klassensprecher das Sekretariat.

Schulschluss

Nach Unterrichtsschluss achten die jeweiligen Lerngruppen (Klassen, Kurse, Arbeitsgemeinschaften) und die Lehrerinnen und Lehrer vor dem Verlassen des Unterrichtsraumes auf Folgendes: Die Tafeln sind gewischt, Lampen und Geräte ausgeschaltet, Vorhänge zurückgezogen und Rollläden hochgefahren. Die Stühle müssen zur Erleichterung der Arbeit der Reinigungskräfte hochgestellt werden, die Unterrichtsräume werden besenrein hinterlassen.

An den Bushaltestellen gelten Rücksichtnahme und Fairness als oberstes Gebot. Auch nach Unterrichtsschluss gilt hier die Aufsichtsverantwortung der Schulen, den Anweisungen der Aufsicht führenden Erwachsenen müssen alle Schülerinnen und Schüler Folge leisten. Die Schülerinnen und Schüler warten bis zum Halten der Busse in einer Reihe auf dem Bürgersteig hinter dem Absperrgitter und steigen dann einzeln in die Busse ein.

Verhalten in den Pausen

Zu Beginn der großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und verbringen die Pausenzeit in den dafür vorgesehenen Bereichen, zwecks ausgleichender Bewegung an frischer Luft möglichst im Freien. Zuvor säubert der Klassendienst die Tafel. Die betreffende Fachlehrkraft sorgt dafür, dass gelüftet und das Licht ausgeschaltet wird. (An dieser Stelle sind schulinterne Regelungen möglich.)

Wenn während der Pausen Hilfe von Erwachsenen benötigt wird, wenden sich die Schülerinnen oder Schüler an die nächste Aufsicht führende Lehrkraft oder melden sich im Sekretariat oder im Lehrerzimmer.

Nach dem 1. Klingeln bzw. drei Minuten vor dem Pausenende begeben sich die Klassen zu ihren Unterrichtsräumen, die rechtzeitig von den Aufsicht führenden Lehrkräften aufgeschlossen werden müssen, damit sich die Schülerinnen und Schüler auf den Beginn des Unterrichts vorbereiten können (Bereitlegen von Lehrbüchern, Heften, Mappen usw.)

Umgang mit den Einrichtungen der Schule

Einrichtungen und Ausstattung im Schulgebäude und auf dem Schulgelände werden schonend behandelt. Die Erfahrung zeigt, dass es leider immer einige Schülerinnen und Schüler gibt, die ihre Abfälle auf dem Schulhof oder im Gebäude hinterlassen, obwohl dafür ausreichend Müllkörbe zur Verfügung stehen. Um das Schulgelände nicht zur Müllhalde verkommen zu lassen, wird deshalb ein Müllsammeldienst organisiert, solange dies offensichtlich als notwendig erscheint. Die Einteilung der Klassen hierzu regeln die Schulen nach Absprachen im Schulzentrum.

Verlassen des Schulgeländes

Während der regulären Unterrichtszeit dürfen Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I das Gelände des Schulzentrums nicht vor Ende des jeweils planmäßigen Unterrichts verlassen. Dies gilt sowohl für alle Pausen als auch für eventuelle Freistunden (Niedersächsisches Schulgesetz § 62 Aufsichtspflicht der Schule). Schülerinnen und Schüler im Ganztagsbetrieb dürfen das Schulgelände in der Mittagspause ausschließlich zum Mittagessen verlassen. In Ausnahmefällen kann der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin oder eine Fachlehrkraft die Genehmigung zum Verlassen des Schulgrundstücks erteilen.

Verhalten im Gebäude

Im Gebäude, besonders auf Treppen und Fluren, verhalten sich alle so, dass niemand behindert wird oder gar zu Schaden kommt. Daher können das Rennen und Ballspielen im Gebäude ebenso wenig wie das Fahren mit Rollerskates, Skateboards und Rollern gestattet werden. Für das Verlassen des Gebäudes oder für den Weg zu den Fachräumen benutzen die Schülerinnen und Schüler die für sie vorgesehenen Treppen und Ausgänge. Der Weg durch die Verwaltungszone von Hauptschule und Gymnasium ist nur in den vereinbarten Ausnahmefällen zu benutzen. Schulklassen, die während der Unterrichtsstunden durch das Gebäude gehen, verhalten sich so ruhig, dass der Unterricht der übrigen Klassen nicht gestört wird. Dies gilt auch für kleine Gruppen von Schülerinnen und Schülern.

Verhalten auf dem Schulgelände während der Schulzeit

Auch im Außenbereich verhalten sich alle so, dass niemand zu Schaden kommt. Zum Ballspielen sollen daher nur weiche Bälle benutzt werden. Das Schneeballwerfen und das Rutschen auf Eisbahnen können sehr gefährlich sein und sind deshalb verboten.

Für die Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums ist es selbstverständlich, dass auf die Anwohner rund um das Schulgelände Rücksicht genommen wird. Dazu gehört es, dass weder unzumutbarer Lärm gemacht wird noch das Außengelände als Pausenhof betrachtet wird. Niemand kann akzeptieren, dass Vorgärten als Müllkippe benutzt oder Zäune beschädigt werden. Dies gilt auch für die Grünanlagen und Zäune des Schulgeländes. Die Regeln für das Verhalten auf dem Schulgelände gelten auch für die Bushaltestellen und die direkten Zuwege zum Schulgelände.

Fahrräder werden auf den für jede Schule vorgesehenen Plätzen abgestellt und sorgfältig abgeschlossen. Das Befahren der Schulhöfe mit Fahrrädern oder motorisierten Zweirädern ist verboten. Skateboards, Rollerskates und Roller dürfen auf dem Schulhof nur unter der Voraussetzung benutzt werden, dass niemand gefährdet oder behindert und nichts beschädigt wird.

Rauchen -> Alkohol -> Drogen

Überall in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände ist das Rauchen nach Erlasslage verboten. Dies gilt auch für alle Schulveranstaltungen. Das Dealen mit Drogen, das Mitbringen und Einnehmen von Drogen einschließlich Alkohol sind im gesamten Schulbereich und bei allen Schulveranstaltungen verboten. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Elektronische Geräte

Handys und sonstige elektronische Geräte müssen während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet sein. Bei Verlust übernimmt die Schule keinerlei Haftung. Zum Mitbringen und Gebrauch der Geräte gibt es schulinterne Regelungen. Ausnahmen können durch den Fachlehrer/die Fachlehrerin gestattet werden.

Entschuldigung bei Krankheit und Versäumnissen

Die Schülerinnen und Schüler müssen bei Krankheit von ihren Erziehungsberechtigten innerhalb von drei Tagen bei der Schule (Klassenlehrer/Klassenlehrerin) entschuldigt werden. Es hat sich als sinnvolle Regelung ergeben, die Erkrankung sofort telefonisch im Sekretariat anzuzeigen und dann nach der Gesundung die schriftliche Entschuldigung mitzugeben.

Beurlaubungen müssen v o r h e r bei dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin beantragt werden. Beurlaubungen, deren Dauer einen Tag überschreiten oder die unmittelbar vor oder nach Ferienterminen liegen, müssen bei der Schulleitung beantragt werden.

Interne Regelungen

Die einzelnen Schulen können weitere Einzelheiten regeln. Diese Regelungen sollen jedoch nicht der gemeinsamen Schulordnung widersprechen.

Ergänzender Teil des Gymnasiums

Erstes und Zweites Obergeschoss

Die Schülerinnen und Schüler verlassen in den großen Pausen komplett das 1. und 2. Obergeschoss. Zur Unfallverhütung dürfen keine Schülerinnen und Schüler in den Pausen die Treppen hochgehen. (Das gilt auch für solche Schülerinnen und Schüler, die aus Fachräumen kommen, diese können ihre Unterlagen nach dem Fachunterricht in den Regalen vor dem naturwissenschaftlichen Trakt deponieren.) Abgestellte Taschen und Jacken dürfen keine Fluchttüren oder Fluchtwege blockieren. Die Klassen im 1. Obergeschoss benutzen das Treppenhaus Süd, die Klassen im 2. Obergeschoss das Treppenhaus Nord. Treppenhaus West (Verwaltungstrakt) wird von Schülerinnen und Schülern grundsätzlich nicht benutzt. Die Lehrer schicken alle Schülerinnen und Schüler aus den Klassenräumen und schließen diese ab. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen sich im 1. Stock an den Oberstufentischen aufhalten.

Erdgeschoss

Die Aula gilt aufgrund der Technik und der dort lagernden Musikinstrumente als Fachunterrichtsraum und darf nur unter Aufsicht betreten werden. Der Aufenthalt im und Durchgang durch den naturwissenschaftlichen Trakt ist nicht gestattet, hier befinden sich Fluchtwege. Der Kunsttrakt (Kunsträume und Räume 2,3) ist bis zur Tür vor der Bibliothek zu räumen.

Elektronische Geräte

Unabhängig von den folgenden Vorgaben kann der Einsatz von Smartphones und anderen elektronischen Geräten im Unterricht durch die Lehrkraft für konkrete Unterrichtszwecke stets erlaubt werden. Das Mitbringen von Smartwatches ist aufgrund rechtlicher Vorgaben grundsätzlich verboten. Der Gebrauch von Smartphones und anderer elektronischer Geräte (Handheld-Konsolen, Tablets, etc.) in der Schule ist für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I verboten. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II ist der Gebrauch außerhalb des Unterrichtes erlaubt (unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben). Das Mitbringen elektronischer Geräte kann von der Schule nicht verboten werden, diese müssen jedoch in der Tasche verbleiben. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung. Bei Verstößen gegen diese Regelungen kann das Gerät bis zum Ende des Schultages eingezogen werden. Um die Persönlichkeitsrechte aller Personen am Schulzentrum zu schützen, sind Film-, Foto- und Tonaufnahmen verboten.

Ausnahmen

In Einzelfällen können von Fachlehrerinnen und Fachlehrern Ausnahmen zugelassen werden.


Diese Schulordnung ist für alle verbindlich. Sie wird in regelmäßigen Abständen auf ihre Gültigkeit überprüft.

Wer sich nicht an die Schulordnung hält, wird zur Verantwortung gezogen.

Jede Schülerin und jeder Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte bestätigen durch ihre Unterschrift, dass sie von dieser Schulordnung Kenntnis genommen haben.