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	<title>Infektionsschutz - Versionsgeschichte</title>
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	<updated>2026-04-20T06:39:07Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in Gym Bux Süd Wiki</subtitle>
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		<id>https://www.gym-bux-sued.de/wiki/index.php?title=Infektionsschutz&amp;diff=73&amp;oldid=prev</id>
		<title>Goe: 1 Version importiert</title>
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		<updated>2023-07-11T09:02:22Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;1 Version importiert&lt;/p&gt;
&lt;table style=&quot;background-color: #fff; color: #202122;&quot; data-mw=&quot;interface&quot;&gt;
				&lt;tr class=&quot;diff-title&quot; lang=&quot;de&quot;&gt;
				&lt;td colspan=&quot;1&quot; style=&quot;background-color: #fff; color: #202122; text-align: center;&quot;&gt;← Nächstältere Version&lt;/td&gt;
				&lt;td colspan=&quot;1&quot; style=&quot;background-color: #fff; color: #202122; text-align: center;&quot;&gt;Version vom 11. Juli 2023, 10:02 Uhr&lt;/td&gt;
				&lt;/tr&gt;&lt;tr&gt;&lt;td colspan=&quot;2&quot; class=&quot;diff-notice&quot; lang=&quot;de&quot;&gt;&lt;div class=&quot;mw-diff-empty&quot;&gt;(kein Unterschied)&lt;/div&gt;
&lt;/td&gt;&lt;/tr&gt;&lt;/table&gt;</summary>
		<author><name>Goe</name></author>
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		<id>https://www.gym-bux-sued.de/wiki/index.php?title=Infektionsschutz&amp;diff=72&amp;oldid=prev</id>
		<title>wiki&gt;Goe am 25. Juni 2016 um 09:38 Uhr</title>
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		<updated>2016-06-25T09:38:01Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;Wenn   Ihr   Kind   eine   ansteckende   Erkrankung   hat   und   dann   den   Kindergarten,   die   Schule   oder   andere   &lt;br /&gt;
Gemeinschaftseinrichtungen  besucht,  in  die  es  jetzt  aufgenommen  werden  soll,  kann  es  andere  Kinder,  Lehrer,  Erzieher  oder  Betreuer  anstecken.  Außerdem  sind  gerade  Säuglinge  und  Kinder  während  einer  Infektionskrankheit  abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche &lt;br /&gt;
Vorgehen  unterrichten,  wie  sie  das  Infektionsschutzgesetz  vorsieht.  In  diesem  Zusammenhang  sollten  Sie  wissen,  dass  Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen &lt;br /&gt;
darf, wenn&lt;br /&gt;
* es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei  uns  in  der  Regel  nur  als  Einzelfälle  vor  (außerdem  nennt  das  Gesetz  noch  virusbedingte  hämorrhagische  Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); &lt;br /&gt;
* eine  Infektionskrankheit  vorliegt,  die  in  Einzelfällen  schwer  und  kompliziert  verlaufen  kann,  dies  sind  Keuchhusten, Masern,  Mumps,  Scharlach,  Windpocken,  Hirnhautentzündung  durch  Hib-Bakterien,  Meningokokken-  Infektionen,  Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; &lt;br /&gt;
* ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;&lt;br /&gt;
* es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte &lt;br /&gt;
Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur &lt;br /&gt;
selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder [fliegende] Infektionen sind zum Beispiel &lt;br /&gt;
Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und &lt;br /&gt;
ansteckende Borkenflechte übertragen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten &lt;br /&gt;
bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in &lt;br /&gt;
Anspruch zu nehmen (zum Beispiel bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger &lt;br /&gt;
als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). &lt;br /&gt;
Er wird Ihnen -&amp;gt; bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte -&amp;gt; darüber Auskunft &lt;br /&gt;
geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz &lt;br /&gt;
verbietet.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich &lt;br /&gt;
und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen &lt;br /&gt;
ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Viele  Infektionskrankheiten  haben  gemeinsam,  dass  eine  Ansteckung  schon  erfolgt,  bevor  typische  Krankheitssymptome  &lt;br /&gt;
auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es &lt;br /&gt;
mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder &lt;br /&gt;
anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger &lt;br /&gt;
nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und &lt;br /&gt;
durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal &lt;br /&gt;
anstecken.  Im  Infektionsschutzgesetz  ist  deshalb  vorgesehen,  dass  die  [Ausscheider]  von  Cholera-,  Diphtherie-,  EHEC-,  &lt;br /&gt;
Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder &lt;br /&gt;
in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch  wenn  bei  Ihnen  zu  Hause  jemand  an  einer  schweren  oder  hochansteckenden  Infektionskrankheit  leidet,  können  &lt;br /&gt;
weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst &lt;br /&gt;
erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen Gemeinschaftseinrichtung für Ausscheider oder ein möglicherweise &lt;br /&gt;
infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in &lt;br /&gt;
diesen beiden genannten Fällen benötigen wir Ihre Information.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gegen  Diphtherie,  Masern,  Mumps,  (Röteln),  Kinderlähmung,  Typhus  und  Hepatitis  A  stehen  Schutzimpfungen  zur  &lt;br /&gt;
Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte &lt;br /&gt;
bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>wiki&gt;Goe</name></author>
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