Fachhochschulreife

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Hinweise zum Erwerb der Fachhochschulreife

Ansprechpartner: BSt

Die Fachhochschulreife setzt sich aus zwei Teilen zusammen, dem schulischen Teil der Fachhochschulreife und dem berufsbezogenen Teil. Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erworben. Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife kann

a) durch eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
b) durch ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder
c) durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres, eines einjährigen Wehr- oder Zivildienstes oder eine einjährigen Bundesfreiwilligendienstes

nachgewiesen werden.

Ein Praktikum wird ordnungsgemäß abgeleistet, wenn es

a) mindestens einjährig ist,
b) im Umfang der Beschäftigung einer Vollzeitarbeitskraft entspricht,
c) auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abgeleistet wird, die einen Überblick über verschiedene betriebliche Abläufe und damit einen Überblick über Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung vermitteln.

Das Praktikum soll nach einem geregelten Praktikumsplan durchgeführt werden. Am Ende des Praktikums ist der Schule eine Bescheinigung vorzulegen, die ausdrücklich die Einhaltung der genannten Kriterien dokumentiert. Hier soll bescheinigt werden, in welchem Betrieb wie lange in welchem Arbeitsbereich gearbeitet wurde. Ein [Jobben] reicht also nicht. Maximal ein zweimaliger Wechsel des Praktikumsbetriebes ist zulässig, also höchstens drei verschiedene Praktikumsbetriebe. Das Praktikum kann in Niedersachsen, anderen Bundesländern oder im Ausland abgeleistet werden. Einen Mustervertrag zwischen dem Praktikumsbetrieb und der Praktikantin oder des Praktikanten finden Sie unter https://www.mk.niedersachsen.de/download/77126/Mustervertrag_fuer_ein_Praktikum.doc Wir empfehlen dringend, sich bereits vor Beginn des Praktikums von der Schule beraten zu lassen, um eine nachträgliche Ablehnung der Anerkennung zu vermeiden. Die Fachhochschulreife berechtigt im Allgemeinen zum Studium an deutschen Fachhochschulen sowie an entsprechenden Studiengängen anderer Hochschulen. In Bayern und Sachsen wird die Fachhochschulreife nicht anerkannt. Ein Studium an Universitäten ist nur sehr beschränkt möglich.


Weitere Informationen findet man hier.