Klassenkonferenz
Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz zu bilden. Am ersten Elternabend im Schuljahr (innerhalb der ersten vier Wochen) werden für jeweils zwei Schuljahre jeweils drei Klassenkonfe- renzvertreter und -stellvertreter gewählt. Wahlberechtigt sind alle Erziehungsberechtigten der Kinder in der Klasse, pro Kind aber nur ein Elternteil.
Aufgaben: Im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz entscheidet die Klassenkonferenz über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schüler betreffen, z. B. über
• das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte
• die Koordinierung der Hausaufgaben
• die Beurteilung des Gesamtverhaltens der Schüler (allgemeine Urteile)
• wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
• Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen an andere Schulen, Zurücktreten und Überspringen
• Disziplinarmaßnahmen
Weitere Informationen: www.schure.de