Elternschaft
Die erste Ebene der Elternmitarbeit in der Schule ist die Klassen- elternschaft. Am ersten Elternabend im Schuljahr (innerhalb der ersten vier Wochen) werden fßr jeweils zwei Schuljahre Klassen- elternvertreter (Vorsitzender/e und Stellvertreter/in) gewählt. Sie sind eine Schnittstelle zwischen Lehrerschaft und Eltern. Wahlberechtigt sind alle Erziehungsberechtigten der Kinder in der Klasse, pro Kind aber nur ein Elternteil.
Die Aufgaben: Klassenelternvertreter laden die Eltern ihrer Klasse zu mindes- tens zwei Elternabenden pro Schuljahr ein und leiten die Ver- sammlung. Nur zu den Wahlen beim ersten Elternabend in der Klasse lädt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer ein.
Themen eines Elternabends kĂśnnen sein:
⢠Bericht des Klassenlehrers ßber die Klasse
⢠Planung von Klassenfahrten und auĂerunterrichtlichen Unternehmungen
⢠Mithilfe bei Klassen- und Schulfesten
⢠Gestaltung des Unterrichts, Notengebung
⢠Bericht von der Schulelternratssitzung
Es bietet sich an â mit dem Einverständnis aller â eine Liste mit Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen zu verteilen. So kĂśnnen kurzfristig Informationen an Eltern weitergegeben wer- den. Allgemeine Probleme gehĂśren auf einen Elternabend und mĂźs- sen dort mit dem oder den betreffenden Lehrern besprochen werden. Bei persĂśnlichen Einzelproblemen kĂśnnen Elternvertreter den Kontakt zu den Lehrern herstellen und die Eltern, wenn sie es wĂźnschen, zu dem Gespräch begleiten. Ăber das Besprochene muss selbstverständlich Stillschweigen gewahrt werden. Bei gro- Ăen Problemen sollten Beratungslehrer, Schulpsychologen oder Mediatoren eingeschaltet werden.
Weitere Informationen: www.schure.de