Elternbrief zum Schuljahresbeginn

Liebe Eltern,

am Donnerstag, 27.08.2020, beginnen wir mit dem „eingeschränkten Regelbetrieb“, der den Präsenzunterricht aller Schüler*innen vorsieht. Mit diesem Schreiben informieren wir Sie über die Umsetzung des niedersächsischen Hygieneplans Corona Schule am Gymnasium Buxtehude Süd.

Im Mittelpunkt der Arbeit der vergangenen zwei Wochen standen die Anpassung des Hygieneplans der Schule, die Vorbereitung des Schulgebäudes und die Koordination der Abläufe.

Die oberste Leitlinie bleibt die Vermeidung möglicher Infektionen durch  das  Einhalten  der   1,5 m-Abstandsregel. Es ist wichtig, dass sich alle zur Schulgemeinschaft zählenden Personen als eine Solidargemeinschaft empfinden und die beschlossenen Regelungen einhalten. Auch wenn möglicherweise einzelne Vorgaben hinterfragt werden können, ist es wichtig, auf die Expertise und Verantwortung von Wissenschaft und Politik zu vertrauen. Aus einer  individuellen Auslegung resultieren Gefahren für alle, die sich in einem teilweisen oder vollständigen Lock Down äußern können.

Kern des neuen Hygieneplans ist es, dass die Schüler*innen im Bewusstsein, dass in den Klassenräumen die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann, Kontakte möglichst nur in ihren Jahrgängen haben sollen („Kohortenprinzip“). So können klassenübergreifende Unterrichte wie in den Sprachen erteilt werden und mögliche Infektionsketten bleiben eingeschränkt. Die  Ausweitung des Kohortenprinzips umfasst  maximal  einen  Doppeljahrgang, bei der Mensanutzung.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) wird im Schulgebäude mit Ausnahme der Klassenräume verpflichtend, weil z. B. auf Fluren das Kohortenprinzip nicht eingehalten werden kann. MNS verspricht zwar keinen unmittelbaren Schutz gegen eine Infektion, setzt aber die Geschwindigkeit des Luftstroms beim Ausatmen herab, wodurch die Reichweite der in der Atemluft enthaltenen Aerosole verringert wird. Wir werden das Tragen der Masken konsequent einfordern. Wer sich nicht daran hält, wird zum Schutz der Schulgemeinschaft nach Hause geschickt. Weil MNS im Unterricht in den Klassenräumen sehr behindert, ist das Tragen dort nicht verpflichtend und es wird stattdessen auf Stoßlüftungen spätestens alle 45 Minuten gesetzt.

Zur Vermeidung der Durchmischung von Schülergruppen achten wir auf eine Trennung der Schüler*innen der drei Schulformen im Schulzentrum. Die Mensa steht derzeit nur dem Gymnasium zur Verfügung, da es die einzige Ganztagsschule ist. Zwar nutzen Haupt- und Realschule Fachräume im Gebäude des Gymnasiums, aber es ist vereinbart, dass die Schülergruppen nur in Begleitung einer Lehrkraft und nur zu Unterrichtszeiten der Schüler*innen des Gymnasiums die Räume aufsuchen. Auch das Verlassen des Schulgrundstücks  ist wegen der Verhinderung von Schülerkontakten außerhalb der    Kohorten untersagt.

Die Schüler*innen sind aufgefordert, die Mensa zu nutzen. Wir ermöglichen dies, indem wir für alle Doppeljahrgänge Zeiten in der Mensa einplanen. Auf der Basis  der  vor Corona geltenden Rhythmisierung haben die Jg. 5/6 um 11.20 – 11.55 Uhr Gelegenheit zu essen. Jg. 7/8 in der Zeit 12.10 – 12.30 Uhr, Jg. 9/10  12.30 – 12.50 Uhr, Jg. 12/13  13.05 – 13.25 Uhr und Jg. 11 danach. Die Mensa hat ebenfalls ihre Hygieneregeln verschärft und teilt das Essen zusammen mit Besteck auf einem Tablett aus. Der Wasserspender ist leider nicht freigegeben.

Solange das Wetter es zulässt, halten sich die Schüler*innen vor dem Unterricht und in den Pausen nach Jahrgängen getrennt in gekennzeichneten Bereichen auf den Schulhöfen  auf. Diese sind gegenüber der Aufteilung vor den Sommerferien geringfügig geändert worden. Die sonst üblichen Formen der Begrüßung (Umarmung, Händereichen, Abklatschrituale…) sind  nicht gestattet. Die Schüler*innen und Lehrer*innen sollten wetterangemessen gekleidet sein.

Niemand betritt selbstständig das Schulgebäude. Nur bei Schlechtwetter dürfen die Schüler*innen auf denselben Wegen wie bei schönem Wetter direkt zu ihrem Klassenzimmer gehen. Die Einteilung der Pausenbereiche finden Sie im ISERV-Bereich Ihrer Kinder.

Die Schüler*innen werden von den Lehrkräften zum Unterricht abgeholt und nach dem Unterricht in den Pausenbereich zurückgebracht. Vor Aufnahme des Unterrichts und nach den großen Pausen ist das Händewaschen oder alternativ Desinfizieren verpflichtend. Dazu ist jedem Raum ein Waschplatz bzw. jedem Schuleingang ein Desinfektionsständer zugeordnet.  Die Lerngruppen werden von ihren Fachlehrer*innen dorthin begleitet. Seife und Einmalhandtücher stehen in ausreichendem Umfang bereit.

Begegnungen auf dem Weg zu den Räumen werden dadurch vermieden, dass den Aufenthaltsbereichen unterschiedliche Eingänge und auch Toiletten zugeordnet werden.

Wir haben prinzipiell ein Einbahnstraßensystem, das vor Unterrichtsbeginn von den Schulhöfen zu den Unterrichtsräumen und am Unterrichtsende von den Räumen zu den Schulhöfen hin geöffnet ist. Sollte es dennoch zu Begegnungen kommen, ist das Rechts-Geh-Gebot einzuhalten. Das Nebeneinandergehen ist dann zu vermeiden.

Die verschiedenen Jahrgänge sind im Schulgebäude in unterschiedlichen Bereichen untergebracht. Es wird feste Sitzordnungen geben, um der Dokumentationspflicht gegenüber der Behörde nachkommen zu können. Die Lehrkräfte sind eingewiesen, um das geordnete Betreten und Verlassen der Räume zu ermöglichen.

Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, soll während des Schulbetriebs nur nach Anmeldung im Sekretariat aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgen. Eine Begleitung von Schüler*innen, z. B. durch Eltern, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt. Erforderliche Informationen über ihre Kinder erhalten die Erziehungsberechtigten ggf. telefonisch.

Arbeitsgemeinschaften und Sportunterricht finden wieder statt. An Arbeitsgemeinschaften können allerdings nur Schüler*innen eines Doppeljahrgangs teilnehmen. Dies gilt entsprechend für die Nachmittagsbetreuung, die nur Kinder aus dem 5./6. Jahrgang des Gymnasiums aufnimmt. Für den Sportunterricht gelten spezielle Regeln, die hier nicht aufgeführt werden können und ggf. im niedersächsischen Hygieneplan Corona Schule nachzulesen sind.

Sollte sich das Infektionsgeschehen so entwickeln, dass die Behörden den Wechsel ins Szenario B (Unterricht in halber Klassenstärke) verordnen, werden wir wie vor den Ferien zur weiteren Minimierung des Infektionsrisikos alle Schüler*innen in zwei Gruppen (A und B) einteilen, die an abwechselnden Tagen Präsenzunterricht bzw. Home-Schooling haben. Ein Betreten der Schule an den Tagen des Home-Schooling ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.

Wir bereiten eine Optimierung der Gruppeneinteilungen in den Jahrgängen mit Klasseneinteilung (Jg. 5-11) vor und prüfen, welche Möglichkeiten wir haben, um berechtigte Interessen (von Lehrenden und Familien) mit einem System in Einklang zu bringen, in dem die Anforderungen an mehr als 1000 Beteiligte zu berücksichtigen sind.

Wir werden Sie hierzu gesondert vor dem Wechsel in das Szenario B informieren.

Schulbesuch bei Erkrankung: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:

  • Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
  • Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19- Erkrankung bekannt
  • Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit
    • Fieber ab 38,5°C oder
    • akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder
    • anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten

Liebe Eltern, mit dem Start der Schule im eingeschränkten Regelbetrieb gehen wir ein höheres Risiko als bisher ein. Die Schüler*innen halten im Klassenunterricht die Abstandsregel nicht ein. Die Kolleg*innen wechseln auch zwischen den Kohorten. Die Einhaltung der aufgeführten Regeln ist das Mindeste, worauf zu achten ist. Andererseits sind die derzeitigen  Infektionszahlen im Landkreis aber auch nicht so hoch, dass es Anlass zur Besorgnis gibt. Achtsamkeit, gegenseitiges Verständnis und auch weiterhin ein Moment gelebter Gelassenheit lassen uns zuversichtlich auch die neue Herausforderung angehen!

Einen guten Start ins neue Schuljahr!

Eysholdt, Schulleiter