Termine

Anmeldung für die Schulbuchausleihe

2. Mai 2023 5. Juni 2023

Information über die Schulbuchausleihe für das kommende Schuljahr 2023/2024

Liebe Eltern,

auch im kommenden Schuljahr bieten wir Ihnen die Ausleihe von Schulbüchern an. Die Preise und Ausleihbedingungen richten sich dabei nach dem Erlass „Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln“ vom 01.01.2013.

Das Anmeldeverfahren für die Ausleihe findet ausschließlich online über IServ statt und ist vom 02. Mai bis  zum 05. Juni 2023 freigeschaltet. Die Abgabe einer schriftlichen Anmeldung ist nicht mehr nötig.

Bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise:

  • Wählen Sie den korrekten Ort der Anmeldung:

 A:   Ihr Kind hat bereits an der Ausleihe teilgenommen:

Im IServ-Account Ihres Kindes unter Alle Module → Schulbuchausleihe → Anmeldung

Nur so wird die Anmeldung mit der bestehenden Ausleihe verknüpft und die Mehrjahresbände können wie üblich über die Sommerferien behalten werden.

 

B: Nur für Neuanmeldungen ohne bestehenden IServ-Account am Gymnasium Süd:

Auf der Internet-Seite gymbuxsued.de/buecher

 

  • Korrekte Auswahl der Wahlfächer:

Auf der Übersichtsseite der Schulbücher gibt es je nach Jahrgang rechts oben verschiedene Wahlmöglichkeiten (Re/WN, 2. Fremdsprache, Erdkunde-Bili). Wählen Sie hier unbedingt die korrekten Fächer aus, damit für Ihr Kind bei der Ausgabe ein Buchexemplar zur Verfügung steht.

Sie werden schrittweise durch die Anmeldeprozedur geführt, am Ende müssen Sie den Leihbedingungen zustimmen und erhalten einen Verwendungszweck (14-stelliger Code) für die Überweisung. Diesen müssen Sie wie angegeben verwenden (mit vorgegeben Trennzeichen, ohne zusätzliche Leerzeichen; weiteren Text unbedingt mit Leerzeichen abtrennen), da das System Ihre Überweisung ansonsten nicht zuordnen kann. Spätester Eingangstermin für die Überweisung: 12. Juni 2023.

Falls Sie Anspruch auf Ermäßigung oder Übernahme des Leihentgelts haben, sind die notwendigen Bescheinigungen bis zum 12. Juni im Sekretariat oder per E-Mail einzureichen. (Für die Ermäßigung aufgrund mindestens drei schulpflichtiger Kinder muss das Formular „Anlage Geschwisterkinder“ eingereicht werden.)

Für Rückfragen stehen Herr Kramer (kra@gymbuxsued.de) und ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

gez. S. Heineken

Schulleiter

 

Leihbedingungen

  • Die Leihgebühr muss bis zum genannten Zahlungstermin auf dem Konto der Schulbuchausleihe eingegangen sein. Ebenso müssen ggf. die Bescheinigungen bis zum Termin im Sekretariat abgegeben worden sein. Bei nicht fristgerechtem Eingang ist keine Teilnahme möglich und die Lernmittel müssen selber beschafft
  • Bei Anmeldungen außerhalb des regulären Zeitraumes (Anfang Mai bis Mitte Juni) gilt für Zahlungen und Bescheinigungen eine Frist von einer Woche ab
  • Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern werden nur 80 % des Leihpreises erhoben. Es muss immer das vollständig ausgefüllte Formular "Schulbuchausleihe - Anlage Geschwisterkinder" abgegeben werden. Schulbescheinigungen der Geschwisterkinder müssen bei der ersten Antragstellung vorgelegt werden, in Folgejahren nur bei Änderungen (Schulwechsel, Schulzeitverlängerungen). Entfallen die Berechtigungsgründe vorzeitig (etwa durch Wechsel in eine Ausbildung oder Änderung der Personenfürsorgeberechtigung), sind die Schulbescheinigungen ungültig und es darf kein Antrag gestellt
  • Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende; Achtes Buch – Heim- und Pflegekinder; Zwölftes Buch – Sozialhilfe), § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag), Wohngeldgesetz (nur bei Vermeidung der Hilfebedürftigkeit) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz sind vom Entgelt befreit. Hier muss eine aktuelle Bescheinigung vorgelegt
  • Nach Erhalt der Lernmittel ist die Vollzähligkeit anhand der Liste in IServ zu überprüfen.
  • Ebenso sind die Lernmittel auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich unter Vorlage des Buches der Schule mitgeteilt
  • Die Teilnehmenden verpflichten sich, die ausgeliehenen Bücher sorgfältig zu behandeln. Die Bücher sind mit einem abnehmbaren Schutzumschlag zu versehen, der auch den Barcodeaufkleber schützt. Wird dieser mangels Schutzumschlags beschädigt, ist das Buch zu ersetzen.
  • Bei Vertauschung der Bücher haftet jede Person für das ursprünglich durch sie ausgeliehene Buch. Eine Liste der jeweils erhaltenen Bücher ist über IServ einsehbar. Um Vertauschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, auf den Umschlag oder vorne in das Buch den Namen, die Klasse und das aktuelle Schuljahr zu
  • Bei verspäteter Abgabe, Nichtabgabe oder Beschädigung entliehener Bücher verpflichten sich die Teilnehmenden, den Zeitwert zu ersetzen. Geschieht dies nicht, behalten wir uns vor, die betreffenden Personen vom Ausleihverfahren der kommenden Jahre auszuschließen.

Kompletten Kalender ansehen