Fahrraddiebstähle am Schulzentrum Süd

Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

in den letzten Wochen häufen sich Fahrraddiebstähle am Schulzentrum Süd. Ich möchte aus diesem Anlass noch einmal auf die angemessene Sicherung der Räder hinweisen. Auch wenn absolute Diebstahlsicherheit nicht möglich ist, so werden doch die schlecht gesicherten Räder bevorzugt geklaut.

Fahrradschloss

Als Faustregel sollten das Schloss ca. 10 % des Fahrradwertes kosten, um eine angemessene Sicherung zu gewährleisten. Völlig ungeeignet sind Kabelschlösser, die innerhalb von Sekunden zu knacken sind. Bewährt haben sich solide Bügelschlösser oder Faltschlösser.

Weitere Hinweise der Polizei erhalten Sie in einem Faltblatt der Polizei (http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/25-guter-rat-ist-nicht-teuer.-und-der-verlust-ihres-rades/).

Richtiges Abschließen

Das Fahrrad sollte immer durch Rahmen und Hinterrad angeschlossen werden. Im Idealfall wird das Rad zusätzlich an einem festen Gegenstand wie z. B. dem Fahrradständer gesichert. Die meisten Radständer der Schule sind hierfür leider nicht geeignet. Denkbar ist aber, mehrere Fahrräder mit Mitschülern aneinander festzuschließen, um ein Wegtragen zu erschweren. Wenig sinnvoll ist das Anschließen nur des Vorderrads, da dieses meist innerhalb von Sekunden gelöst werden kann.

Versicherung gegen Diebstahl

Viele Hausratversicherungen decken Fahrraddiebstahl als Risiko mit ab. Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz für den Fall der Fälle. Zwar wird über den Kommunalen Schadenausgleich auch für Fahrräder, die auf dem Schulgelände entwendet werden, ein Schadenersatz geleistet. Dieser ist aber an enge Bedingungen geknüpft und ersetzt nur den Zeitwert. Daher ist eine Hausratversicherung hier von Vorteil.

Bewahren Sie bitte auch Kaufbelege und Rahmennummern der Räder auf, um diese bei Bedarf zur Hand zu haben. Denken Sie auch an Zubehörteile (Stecklampen, Fahrradcomputer, Körbe, …).

Sollten Sie bzw. Ihr Kind von einem Fahrradiebstahl betroffen sein, bitte ich Sie zusätzlich unbedingt Anzeige bei der Polizei erstatten.

Hok, 5.12.2017