Schulbuchausleihe: Fristverlängerung für die kommenden Jahrgänge 6 und 7

Die Anmeldefrist für das Onlineverfahren zur Schulbuchausleihe für die Kinder, die im kommenden Schuljahr die Jahrgänge 6 oder 7 besuchen werden, wird bis zum 14. Juni 2019 verlängert.

Hintergrund:                                                           

Im jetzigen Jahrgang 5 ist die Information zur zweiten Fremdsprache (Schnupperunterricht für die Schülerinnen und Schüler / Informationsveranstaltung für die Eltern) bis zum Ende der Onlinefrist noch nicht ganz abgeschlossen.

Im jetzigen Jahrgang 6 ist die Information zum bilingualen Angebot  (Schnupperunterricht) in den kommenden Tagen abgeschlossen. Eine Modifizierung der Konzeption zum bilingualen Unterricht steht jedoch auf der Tagesordnung der Schulvorstandssitzung (05.06.2019), dem der Informationsabend für die Eltern (12.06.2019) folgt. So haben Sie den vollen Kenntnisstand, auf dessen Grundlage Sie mit Ihrem Kind die Entscheidung treffen können.

Wie geht es weiter?

Anmeldung zur Schulbuchausleihe für Jahrgang 6:

Sie haben Ihr Kind bereits angemeldet und einfach bei der zweiten Fremdsprache den bisherigen Wunsch Ihres Kindes eingetragen? Kein Problem!

Sie sind – ohne einen Anspruch auf Erfüllung des Sprachwunsches – im System registriert.

Warten Sie bitte jetzt die Information zur 2. Fremdsprache, die Auswertung der Wünsche der Kinder und die Rückmeldung der Schule  zur Einteilung der Gruppen ab. Sollte sich eine Veränderung zu Ihrer Erstanmeldung ergeben haben, melden Sie Ihr Kind bitte erneut für die Ausleihe an, diesmal mit der bestätigten zweiten Fremdsprache.

Bitte die Ausleihgebühr nur einmal überweisen!

Sie haben Ihr Kind noch nicht angemeldet? Kein Problem!

Warten Sie bitte jetzt die Information zur 2. Fremdsprache, die Auswertung der Wahl der Kinder und die Rückmeldung der Schule zur Einteilung der Gruppen ab.

Melden Sie Ihr Kind anschließend unter Nennung der feststehenden zweiten Fremdsprache im Ausleihverfahren online an.

Anmeldung zur Schulbuchausleihe für Jahrgang 7:

Sie haben Ihr Kind bereits angemeldet? Kein Problem!

Sie haben eine Entscheidung für oder gegen die Annahme des bilingualen Angebots getroffen. Ihr Kind ist im System registriert.

Warten Sie bitte jetzt die Information zum bilingualen Angebot ab, die nach der Schulvorstandssitzung am 05.06.2019 auf dem anschließenden Informationsabend und über die Homepage bekannt gegeben werden.

Möchten Sie aufgrund der veränderten Informationslage Ihre Entscheidung revidieren, melden Sie Ihr Kind bitte erneut für die Ausleihe an, diesmal mit der zutreffenden Option bzgl. des bilingualen Unterrichts.

Bitte die Ausleihgebühr nur einmal überweisen!

Sie haben Ihr Kind noch nicht angemeldet? Kein Problem!

Melden Sie Ihr Kind an, wenn Sie wissen, dass das bilinguale Angebot nicht infrage kommt.

Warten Sie die ausstehende Entscheidung und die Informationsveranstaltung am 12.06.2019 ab, wenn ihr Kind überlegt, das bilinguale Angebot anzunehmen.

Danke für Ihr Verständnis, wir lernen aus den Erfahrungen dieses Jahres zur Optimierung des Ablaufes in 2019/20!

Sd


Information über die entgeltliche Schulbuchausleihefür das kommende Schuljahr 2019/2020 – Neues Verfahren über IServ

Liebe Eltern,

auch im kommenden Schuljahr bieten wir Ihnen die Ausleihe von Schulbüchern an. Die Preise und Ausleihbedingungen richten sich dabei nach dem Erlass „Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln“ vom 01.01.2013.

Das Anmeldeverfahren für die Ausleihe findet ab dem Schuljahr 2019/2020 ausschließlich online über IServ statt und ist vom 1. Mai 2019 bis zum 27. Mai 2019 freigeschaltet. Die Abgabe einer schriftlichen Anmeldung ist nicht mehr nötig.

Zur Anmeldung haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Über den IServ-Account Ihres Kindes unter Alle Module -> Schulbuchausleihe -> Anmeldung
  2. Über die Internet-Seite  gymbuxsued.de/buecher  (Auch ohne Account möglich.)

Sie werden schrittweise durch die Anmeldeprozedur geführt, am Ende müssen Sie den Leihbedingungen zustimmen und erhalten einen Verwendungszweck (12-stelliger Code) für die Überweisung. Diesen müssen Sie wie angegeben verwenden, da das System Ihre Überweisung ansonsten nicht zuordnen kann. Spätester Eingangstermin für die Überweisung: 27. Mai 2019.

Falls Sie Anspruch auf Ermäßigung oder Übernahme des Leihentgelts haben, sind die notwendigen Bescheinigungen bis zum 27. Mai im Sekretariat einzureichen.

Eine ausführliche, bebilderte Anleitung finden Sie hier:

Für Rückfragen stehen Herr Kramer (kra@gymbuxsued.de) und ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

gez. R. Eysholdt

Schulleiter