
Beginn Anmeldung Schulbuchausleihe
01. April
Information über die Schulbuchausleihe für das kommende Schuljahr 2025/2026 April 2025
Liebe Eltern,
auch im kommenden Schuljahr bieten wir Ihnen die Ausleihe von Schulbüchern an. Die Preise und Ausleihbedingungen richten sich dabei nach dem Erlass „Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln“ vom 01.01.2013.
Das Anmeldeverfahren für die Ausleihe findet ausschließlich online über IServ statt und ist vom 01. April bis zum 29. Mai 2025 freigeschaltet.
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Hinweise:
- Wählen Sie den korrekten Ort der Anmeldung:
A: Ihr Kind hat bereits an der Ausleihe teilgenommen:
Im IServ-Account Ihres Kindes unter Alle Module → Schulbücher → Anmeldung
Bitte nicht mit dem Elternaccount verwechseln! (Auch dieser enthält den Namen Ihres Kindes, hat aber am Anfang „e.“) Nur so wird die Anmeldung mit der bestehenden Ausleihe verknüpft und die Mehrjahresbände können wie üblich über die Sommerferien behalten werden.
B: Nur für Neuanmeldungen ohne bestehenden IServ-Account am Gymnasium Süd: Auf der Internet-Seite gymbuxsued.de/buecher
- Korrekte Auswahl der Wahlfächer:
Auf der Übersichtsseite der Schulbücher gibt es je nach Jahrgang rechts oben verschiedene Wahlmöglichkeiten (Re/WN, 2. Fremdsprache, Erdkunde-Bili). Wählen Sie hier unbedingt die korrekten Fächer aus, damit für Ihr Kind bei der Ausgabe ein Buchexemplar zur Verfügung steht.
Spätester Eingangstermin für die Überweisung: 05. Juni 2025.
Falls Sie Anspruch auf Ermäßigung oder Übernahme des Leihentgelts haben, sind die notwendigen Bescheinigungen bis zum 05. Juni im Sekretariat oder per E-Mail einzureichen. (Nähere Hinweise finden Sie in den Leihbedingungen auf der folgenden Seite.)
Sofern Sie eine Schulbescheinigung einreichen, notieren Sie auf dieser oder in der Mail Ihren Namen und den Namen des Kindes an unserer Schule, damit wir die Bescheinigung zuordnen können.
Für Rückfragen stehen Herr Kramer (kra@gymbuxsued.de) und ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
gez. S. Heineken
Schulleiter
Leihbedingungen
- Die Leihgebühr muss bis zum genannten Zahlungstermin auf dem Konto der Schulbuchausleihe eingegangen sein. Ebenso müssen ggf. die Bescheinigungen bis zum Termin im Sekretariat abgegeben worden sein. Bei nicht fristgerechtem Eingang ist keine Teilnahme möglich und die Lernmittel müssen selber beschafft
- Bei Anmeldungen außerhalb des regulären Zeitraumes gilt für Zahlungen und Bescheinigungen eine Frist von einer Woche ab
- Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern werden nur 80 % des Leihpreises erhoben. Schulbescheinigungen der Geschwisterkinder müssen bei der ersten Antragstellung vorgelegt werden, in Folgejahren nur bei Änderungen (Schulwechsel, Schulzeitverlängerungen). Entfallen die Berechtigungsgründe vorzeitig (etwa durch Wechsel in eine Ausbildung oder Änderung der Personenfürsorgeberechtigung), sind die Schulbescheinigungen ungültig und es darf kein Antrag gestellt
- Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende; Achtes Buch – Heim- und Pflegekinder; Zwölftes Buch – Sozialhilfe), § 6a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag), Wohngeldgesetz (nur bei Vermeidung der Hilfebedürftigkeit) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz sind vom Entgelt befreit. Hier muss eine aktuelle Bescheinigung vorgelegt
- Nach Erhalt der Lernmittel ist die Vollzähligkeit anhand der Liste in IServ zu überprüfen.
- Ebenso sind die Lernmittel auf Vorschäden zu überprüfen. Falls Vorschäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich unter Vorlage des Buches der Schule mitgeteilt
- Die Teilnehmenden verpflichten sich, die ausgeliehenen Bücher sorgfältig zu behandeln. Die Bücher sind mit einem abnehmbaren Schutzumschlag zu versehen, der auch den Barcodeaufkleber schützt. Wird dieser mangels Schutzumschlags beschädigt, ist das Buch zu ersetzen.
- Bei Vertauschung der Bücher haftet jede Person für das ursprünglich durch sie ausgeliehene Buch. Eine Liste der jeweils erhaltenen Bücher ist über IServ einsehbar. Um Vertauschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, auf den Umschlag oder vorne in das Buch den Namen, die Klasse und das aktuelle Schuljahr zu
- Bei verspäteter Abgabe, Nichtabgabe oder Beschädigung entliehener Bücher verpflichten sich die Teilnehmenden, den Zeitwert zu ersetzen. Geschieht dies nicht, behalten wir uns vor, die betreffenden Personen vom Ausleihverfahren der kommenden Jahre auszuschließen.