Abfrage des Betreuungsbedarfs

Sehr geehrte Eltern,

auf Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 13.03.2020 halten die Schulen in Niedersachsen eine Notbetreuung vor. Die Rahmenbedingungen wurden wie folgt definiert:

Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftige zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftige im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare
  • Ausgenommen von dieser fachlichen Weisung ist die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung, erheblicher Verdienstausfall) (s. hier )

Das Gymnasium Süd hält täglich eine Notfallbetreuung vor.

Um einen Überblick über den tatsächlichen Bedarf zu erhalten und unseren Personaleinsatz darauf abstimmen zu können, bitten wir alle Eltern, uns den Betreuungsbedarf für Ihre Kinder mitzuteilen.

Senden Sie uns hierfür bitte eine E-Mail an sekretariat@gymbuxsued.de, in der Sie den Namen des Kindes, Tag und Uhrzeit der gewünschten Notfallbetreuung mitteilen und geben Sie Ihrem Kind das ausgefüllte Formular der Stadt mit.

Die Betreuung ist von 8 Uhr bis 13 Uhr für die Kinder da. Auch bei kurzfristig entstehendem Betreuungsbedarf stehen wir zur Verfügung. Kündigen Sie in diesem Fall ihr Kind bitte telefonisch im Sekretariat unter 04161-743950 an. Es versteht sich, dass nur Kinder in die Betreuung aufgenommen werden dürfen, die keinerlei Symptome einer Krankheit aufweisen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen

R. Eysholdt